Soeben hat mich die nachstehende erfreuliche Information der deutschen Schwesterinitiative, Monetative.de, erreicht. Wie es scheint, wurde erstmals von einem Gericht, konkret vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig, anerkannt, dass eine Forderung auf Geld etwas anderes ist, als ein gesetzliches Zahlungsmittel. Aber lesen Sie selbst:
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